Strafverteidigung mit Haltung
Als spezialisierte Strafverteidigerin begleitet Rechtsanwältin Diederichs Beschuldigte und Verurteilte in allen Phasen des Strafverfahrens. Die Kanzlei vertritt Mandate in Berlin und bundesweit, die jurische Präzision und Haltung erfordern.
"Wenn der Staat ermittelt, steht vieles auf dem Spiel.
Strafverteidigung heißt für mich, Menschen ernst zu nehmen und Verantwortung zu übernehmen.
Sie verlangt juristische Präzision, analytisches Denken, Kreativität und die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich zu machen.
Ich stehe an der Seite meiner Mandantinnen und Mandanten – respektvoll im Ton, entschlossen in der Sache."
Frühzeitiges Handeln und schnelle Hilfe
Im Strafverfahren werden die entscheidenden Weichen früh gestellt. Rechtsanwältin Diederichs bietet kostenfrei eine vertrauliche Ersteinschätzung und meldet sich auf Wunsch kurzfristig zurück.
Expertise
Allgemeine Informationen zum Strafverfahren
Wie läuft ein Strafverfahren ab? Erfahren Sie, was Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Haftbefehl und Hauptverhandlung bedeuten.
Allgemeines Strafrecht
Kompetente Strafverteidigung im allgemeinen Strafrecht: Frühe Beratung, individuelle Strategie und bundesweite Vertretung in allen Phasen des Strafverfahrens.
Kapitalstrafrecht
Unterstützung bei Tötungsdelikten: Analyse von Beweisen und Gutachten, Aufdeckung möglicher Ermittlungsfehler sowie Zusammenarbeit mit forensischen Expert:innen.
Sexualstraftaten
Schon der Verdacht kann schwerwiegende Folgen haben. Verteidigung mit aussagepsychologischer Expertise, juristischer Präzision und Prüfung forensischer Spuren.
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht erfordert Verständnis für wirtschaftliche Abläufe, Entscheidungsstrukturen und die daraus entstehenden strafrechtlichen Risiken.
Betäubungsmittelstrafrecht
Beratung zu Wirkstoffmengen und drohenden Strafen sowie Unterstützung bei Vorwürfen wie Besitz, Handel, Einfuhr und bei Waffen- oder Bandenbezug.
Jugendstrafrecht
Engagierte Beratung von Jugendlichen und Heranwachsenden, damit ihre Rechte gewahrt bleiben und echte Perspektiven für ihre Zukunft entstehen.
Revision
Die Revision ist die letzte Möglichkeit, ein fehlerhaftes Urteil vor Rechtskraft anzugreifen. Sie unterliegt strengen Anforderungen. Und überprüft werden einzig Rechtsfehler.
Wiederaufnahme
Das Wiederaufnahmeverfahren bietet die Chance, ein Fehlurteil nach Rechtskraft zu korrigieren.
Verfassungsbeschwerde
Wenn strafgerichtliche Entscheidungen in Grundrechte verletzen, kann die Verfassungsbeschwerde der letzte wirksame Weg sein, um Fehler zu korrigieren.
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Gern biete ich Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.
