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Sexualstraftaten

Vorwürfe im Sexualstrafrecht gehören zu den schwerwiegendsten Anschuldigungen, die gegen eine Person erhoben werden können.

In keinem anderen Bereich des Strafrechts ist die Gefahr einer Vorverurteilung größer. Schon der Verdacht kann zu erheblichen sozialen Konsequenzen führen. Und selbst ein späterer Freispruch kann den einmal entstandenen Schaden am Ruf oft nicht vollständig beseitigen. Umso wichtiger ist eine frühzeitige, sachorientierte und diskrete Verteidigung. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und das Verfahren möglichst bereits im Ermittlungsstadium zu einem sachgerechten Abschluss zu bringen.

Aussage gegen Aussage – besondere Anforderungen an die Verteidigung

Sexualstrafverfahren sind häufig durch sogenannte Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen geprägt. Die Entscheidung des Gerichts hängt dann wesentlich davon ab, welcher Aussage es Glauben schenkt. Entgegen verbreiteter Annahmen genügt bereits eine einzige Zeugenaussage, wenn das Gericht sie für glaubhaft hält, um eine Verurteilung zu tragen.

Eine wirksame Verteidigung erfordert daher nicht nur prozessuale Durchsetzungsfähigkeit, sondern insbesondere fundierte Kenntnisse in Aussagepsychologie und Vernehmungstechniken. Rechtsanwältin Diederichs analysiert Vernehmungsprotokolle nach wissenschaftlichen Kriterien und prüft, ob Befragungen frei von suggestiven Einflüssen geführt wurden.

Forensische Spuren und kriminalistische Überprüfung

Auch in Sexualstrafverfahren spielen naturwissenschaftliche Beweismittel wie DNA-Spuren, rechtsmedizinische Befunde oder digitale Kommunikationsauswertungen eine wichtige Rolle. Rechtsanwältin Diederichs arbeitet mit erfahrenen forensischen Expert:innen zusammen, um die Methodik solcher Gutachten kritisch zu überprüfen. Dabei können – wie in anderen Verfahren auch – methodische Unschärfen oder Interpretationsspielräume auftreten, die sorgfältig geprüft werden müssen.

Typische Vorwürfe im Sexualstrafrecht

Zu den häufigsten Anklagevorwürfen in diesem Bereich gehören:

  • Sexuellen Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen (§§ 174 ff. StGB)
  • Besitz oder Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
  • Unbefugte Bildaufnahmen aus dem Intimbereich (§ 201a StGB)
  • Cyber-Grooming und Online-Kontaktaufnahme zu Minderjährigen (§ 176 StGB)

Die Strafen reichen – je nach Delikt – von Geldstrafe bis zu langjährigen Freiheitsstrafen. Beim Vorwurf der Vergewaltigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor.

Verteidigungsansatz

Rechtsanwältin Diederichs verteidigt in Sexualstrafverfahren mit kriminalistischer Genauigkeit, aussagepsychologischer Expertise und dem Anspruch, jede Ermittlung kritisch zu überprüfen. Ziel ist, voreilige Schlussfolgerungen zu vermeiden, fehlerhafte Gutachten offenzulegen und sicherzustellen, dass die gerichtliche Entscheidung ausschließlich auf tragfähigen Beweisen beruht.

Ein effektiver Rechtsschutz beginnt im Ermittlungsverfahren. Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur Fehlentwicklungen korrigieren, sondern häufig auch verhindern, dass eine öffentliche Hauptverhandlung überhaupt stattfindet. Rechtsanwältin Diederichs steht mit langjähriger Erfahrung in der Aussage- und Vernehmungspsychologie Mandant:innen in dieser besonders belastenden Situation zur Seite.

Sie arbeitet mit einem bundesweiten Netzwerk forensischer Sachverständiger zusammen, hat einen interdisziplinären Arbeitskreis aus Jurist:innen und Psycholog:innen zur Aussagepsychologie mitbegründet und wirkt in einem Projekt zu professionellen Vernehmungstechniken mit.

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