Das allgemeine Strafrecht umfasst den größten Teil aller strafrechtlichen Verfahren. Es regelt die Delikte des Strafgesetzbuchs und alle Straftaten, die keinem Spezialgesetz wie dem Betäubungsmittelgesetz oder dem Steuerstrafrecht unterfallen.
Für Beschuldigte ist der erste Kontakt mit den Ermittlungsbehörden häufig ein einschneidendes Erlebnis. Ein Ermittlungsverfahren bedeutet Unsicherheit, Druck und die Sorge um Freiheit, Beruf und Familie. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher entscheidend, um Fehler zu vermeiden und die Weichen des Verfahrens richtig zu stellen.
Typische Delikte des allgemeinen Strafrechts
Zu den häufigsten Vorwürfen gehören Körperverletzungsdelikte nach den §§ 223 ff. StGB, also einfache, gefährliche und schwere Körperverletzungen. Ebenso zählen Vermögens- und Eigentumsdelikte wie Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub, Betrug und Untreue nach den §§ 242 ff. StGB zum Kernbereich des allgemeinen Strafrechts. Hinzu kommen Tötungsdelikte wie Totschlag, Mord und fahrlässige Tötung nach den §§ 211 ff. StGB sowie Brandstiftungsdelikte nach den §§ 306 ff. StGB. Weitere typische Tatvorwürfe sind Nötigung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Nachstellung, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und der Hausfriedensbruch.
Verteidigung im allgemeinen Strafrecht
Rechtsanwältin Diederichs verteidigt Beschuldigte in Berlin, Köln und bundesweit in allen Verfahrensabschnitten. Dazu zählen das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren und die Hauptverhandlung ebenso wie Berufung, Revision, Verfassungsbeschwerde und Wiederaufnahmeverfahren. Sie beantragt Akteneinsicht, analysiert die Beweislage sorgfältig und entwickelt in enger Abstimmung mit der mandatierten Person eine individuelle Verteidigungsstrategie, die sowohl die persönliche Situation als auch die Besonderheiten des jeweiligen Verfahrens berücksichtigt. Eine wirksame Verteidigung verlangt juristisches Fachwissen, kriminalistische Erfahrung, präzise Aktenkenntnis und die Fähigkeit, Beweise kritisch zu hinterfragen.
Warum frühes Handeln entscheidend ist
Bereits im Ermittlungsverfahren werden grundlegende Weichen gestellt. Wer ohne anwaltliche Beratung eine Aussage macht, riskiert, die eigene Verteidigungsposition dauerhaft zu schwächen. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung kann bewirken, dass ein Verfahren eingestellt wird oder eine Anklage überhaupt nicht erhoben wird. Oft lassen sich in dieser Phase auch belastende Missverständnisse ausräumen, bevor sie sich im weiteren Verlauf verfestigen.
Rechte beschuldigter Personen
Beschuldigte haben jederzeit das Recht zu schweigen, unabhängig davon, ob der Vorwurf zutrifft oder nicht. Von diesem Recht sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden, bevor Gespräche mit Polizei oder Staatsanwaltschaft geführt werden. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte lässt sich fundiert entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Einlassung sinnvoll ist.
Leistungen im Überblick
Rechtsanwältin Diederichs übernimmt die Verteidigung im Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren. Sie berät zu Strafbefehlen, Einstellungen und Verständigungen, führt die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, prüft Haftgründe und legt Haftbeschwerden ein. Darüber hinaus vertritt sie in Berufungsverfahren, im Revisionsverfahren, in Verfassungsbeschwerden und in Wiederaufnahmeverfahren und sorgt in jeder Phase des Verfahrens für den Schutz der Rechte der beschuldigten Person.