Zum Hauptinhalt springen

Revision

Rechtsanwältin Diederichs steht vor einem Bücherregal und hält einen Band der amtlichen Sammlung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs in der Hand.

Die Revision ist die letzte Möglichkeit, ein fehlerhaftes Urteil vor Eintritt der Rechtskraft anzugreifen. Sie richtet sich gegen erstinstanzliche oder Berufungsurteile und dient ausschließlich der rechtlichen Kontrolle.

Viele Verurteilte verbinden mit einer Revision die Hoffnung, ihr Verfahren vollständig „neu aufrollen“ zu können. Doch das Revisionsverfahren ist kein zweiter Prozess, sondern ein hochformalisiertes schriftliches Verfahren mit strengen Fristen und Begründungsanforderungen. Eine neue Beweisaufnahme findet nicht statt. Erst dann, wenn die Revision erfolgreich war, hebt das Revisionsgericht das Urteil auf und verweist die Sache in der Regel an eine andere Abteilung oder Kammer des Gerichtes, dessen Urteil aufgehoben wird, zurück (vgl. § 354 Abs. 2 StPO).

Was in der Revision geprüft wird

Die Revision kann zwei Arten von Fehlern angreifen:

  • Verfahrensrüge: Sie richtet sich gegen Verstöße im Ablauf des Verfahrens, etwa unzulässige Beweiserhebungen, die Ablehnung von Beweisanträgen oder Verstöße gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren.
  • Sachrüge: Sie beanstandet Fehler, die sich aus dem Urteil selbst ergeben, etwa eine fehlerhafte Anwendung des Rechts oder eine widersprüchliche oder lückenhafte Beweiswürdigung.

Tatsachen und Beweise dürfen in der Revision nicht neu bewertet werden. Wer also nur meint, dass die Aussage eines Zeugen oder einer Zeugin anders hätte eingeschätzt werden müssen, kann damit keinen Erfolg haben. Die Kunst der Revision besteht darin, rechtliche Fehler zu erkennen und diese so zu formulieren, dass sie den strengen formellen Anforderungen genügen.

Wann sich die Revision lohnt

Ob ein Urteil tatsächlich rechtsfehlerhaft ist, lässt sich erst nach sorgfältiger Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe und des Hauptverhandlungsprotokolls sagen. Pauschale Erfolgsaussagen sind nicht seriös. Eine realistische Einschätzung erfordert die genaue Analyse beider Dokumente und die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Spezialisierte Revisionsverteidigung

Das Revisionsrecht ist ein eigenes Fachgebiet innerhalb des Strafrechts. Rechtsanwältin Diederichs hat das Revisionshandwerk bei einem der renommiertesten Revisionsrechtler Deutschlands gelernt, mit dem sie bis heute in Bürogemeinschaft arbeitet. Diese enge Zusammenarbeit prägt ihre Arbeitsweise: analytisch, strukturiert und konzentriert.

Was Sie tun sollten

Wenn sich bereits im laufenden Verfahren abzeichnet, dass eine Revision in Betracht kommt, sollten Sie frühzeitig einen auf Revisionsrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen.
Ist das Urteil bereits ergangen, ist schnelles Handeln entscheidend. Die Frist zur Einlegung beträgt nur eine Woche.

Rechtsanwältin Diederichs prüft Ihren Fall auf Revisionsmöglichkeiten, entwickelt eine individuelle Strategie und erläutert realistisch, ob und mit welchen Zielen eine Revision sinnvoll ist.

Tätigkeits­schwer­punkte der Kanzlei

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?

Gern biete ich Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.