Zum Hauptinhalt springen

Verfassungsbeschwerde

Außenansicht des Gebäudes des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mit großem Steinblock im Vordergrund, auf dem der Schriftzug „Bundesverfassungsgericht“ steht.
Foto: Rainer Lück CC BY-SA 3.0

Strafverfahren sind besonders grundrechtssensibel. Entsprechend häufig erreichen strafrechtliche Fragen das Bundesverfassungsgericht. Eine Verfassungsbeschwerde ist möglich, sobald alle fachgerichtlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Sie dient ausschließlich der Kontrolle, ob staatliches Handeln verfassungsgemäß war.

Wann eine Verfassungsbeschwerde sinnvoll sein kann

Typische Situationen, in denen eine Verfassungsbeschwerde in Betracht kommt, sind unter anderem überlange Untersuchungshaft, fehlerhafte oder verspätete Haftprüfungen, Verletzungen des fair-trial-Grundsatzes, unzureichende Akteneinsicht, nicht nachvollziehbar abgelehnte Beweisanträge, gravierende Fehler in der Beweiswürdigung, rechtswidrige Durchsuchungen und digitale Überwachungsmaßnahmen, unzumutbare Haftbedingungen oder erhebliche Verfahrensverzögerungen.

Gerade im Strafverfahren entsteht durch Zeitdruck, Belastung und Ermittlungsdynamiken ein besonderes Risiko für Grundrechtsverletzungen.

Hohe Anforderungen und die Bedeutung spezialisierter anwaltlicher Prüfung

Die Verfassungsbeschwerde ist kein weiteres Rechtsmittel, sondern ein eigenes, hochformalisiertes Verfahren. Damit sie überhaupt geprüft wird, muss klar und präzise dargelegt werden, welches konkrete Grundrecht durch welche Entscheidung verletzt wurde. Die Annahmequote ist gering.

Rechtsanwältin Diederichs prüft ob eine Beschwerde sinnvoll ist. Ziel ist es, Grundrechtsverletzungen sichtbar zu machen und zu korrigieren.

Tätigkeits­schwer­punkte der Kanzlei

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?

Gern biete ich Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an.